Erstunterweisung 249 €
Wiederholungsunterweisung 149 €
(Preis je Teilnehmer zzgl. MwSt.)

Überblick

Ziel des Kurses ist es, dem Teilnehmer umfassende Kenntnisse zur Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) in verschiedenen Arbeitssituationen zu vermitteln. Nach der Schulung verfügen die Teilnehmer über folgende Fähigkeiten: Richtiges Einschätzen der Gefahren beim Arbeiten in der Höhe, Einhaltung und Umsetzung der wichtigsten rechtlichen Bestimmungen, Kenntnisse über bestimmungsgemäße Verwendung persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA), einschließlich deren Eigenschaften und Einschränkungen. Sie können eine einfache Überprüfung der PSAgA (Benutzerprüfung) vornehmen und haben Kenntnisse über die Notwendigkeit von Aufzeichnungen, Nachverfolgbarkeit und evtl. Außerbetriebnahme von Ausrüstung.

Nach erfolgreichem Abschluss der Schulung verfügen die Teilnehmer über die theoretischen und praktischen Kenntnisse zur sicheren Verwendung verschiedener Systeme zur Absturzsicherung und Arbeitsplatzpositionierung sowie zur Verwendung von Rückhaltesystemen. Diese Schulung bietet den Teilnehmern im Vergleich zum HS1-Kurs mehr Kletter- und Höhenarbeitspraxis und umfasst außerdem die praktische Verwendung von Rettungsausrüstung in verschiedenen Rettungsszenarien.

Voraussetzungen

Die Teilnehmer müssen mindestens 18 Jahre alt sein und über eine gesundheitliche Eignung verfügen, um im vollen Umfang an der Schulung teilnehmen zu können.

Teilnehmerkreis

Der Kurs richtet sich an Teilnehmer, die folgende Aufgaben haben:

  • Höhenzugänge und -arbeiten auch in ungeschützten Bereichen
  • Verwendung von mobilen und festen (zertifizierten) Anschlagpunkten
  • Vertikale und horizontale Bewegung in der Höhe, wobei jederzeit die Verbindung zu einem Anschlagpunkt gewährleistet sein muss
  • Verwendung von Ausrüstung zur Arbeitsplatzpositionierung in der Höhe (keine Seilzugangstechnik!)
  • Durchführung einfacher Rettungstechniken für Personen, die in der Höhe im Auffanggurt hängen

Dauer

1 Tag

Standards

DGUV Regel 112-198 Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz.

DGUV Regel 112-199 Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen.

Grundlage der Schulungen sind außerdem die jeweils für den Arbeitsbereich geltenden Regeln, Vorschriften und Informationen der Berufsgenossenschaften und anderer Institutionen in aktuellster Fassung

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    Kursziele und -inhalte

    • Aktuelle nationale Gesetzgebung zu Höhenarbeiten
    • Gefahren bei Höhenarbeiten • Bewertung von Gefahren und Umsetzung wirksamer Schutzmaßnahmen
    • Anpassen von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz, deren Eigenschaften und Einschränkungen
    • Inspektion der PSAgA vor dem Einsatz, Lagerung, Pflege und Außerbetriebnahme der PSAgA bei festgestellten Schäden
    • Rückhalte-, Positionierungsund Absturzsicherungssysteme
    • Auswahl und Beurteilung (Benutzerprüfung) von Anschlagpunkten
    • Besteigen vertikaler Leitern (feste Absturzsicherungssysteme und Y-Verbindungsmittel)
    • Verwendung von Höhensicherungsgeräten
    • Verwendung von temporären, vertikalen und horizontalen Absturzsicherungssystemen
    • Hängetrauma – richtiges Verhalten bei Verdacht auf ein Hängetrauma sowie Maßnahmen zu dessen Vermeidung
    • Planung und Maßnahmen bei Notfällen
    • Eigenschaften und Einschränkungen von Rettungsausrüstung
    • Durchführung einfacher Rettungstechniken für Personen, die in der Höhe im Auffanggurt hängen

    Zertifizierung

    Die Teilnehmer erhalten nach Abschluss der Schulung eine Teilnehmerbescheinigung, welche 12 Monate lang gültig ist.