Fahranfänger 232 €
Wiederholungsunterweisung 99 €
(Preis je Teilnehmer zzgl. MwSt.)

Überblick

In Deutschland ist durch die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften DGUV-Vorschrift 68 festgelegt, dass der Fahrer im Führen und Instandhalten des Staplers unterwiesen sein muss und die Befähigung dem Unternehmer nachzuweisen hat.

Der Nachweis über die Eignung wird durch den Befähigungsnachweis (Berechtigungsausweis zum Führen von Flurförderzeuge) erbracht und ist von der deutschen Berufsgenossenschaft anerkannt.

Voraussetzungen

  • Mindestalter von 18 Jahren
  • körperliche Eignung nach ev. G25 (arbeitsmedizinische Untersuchung)
  • ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift

Teilnehmerkreis

Personen die jegliche Art Flurförderzeuge bedienen.

Dauer

1 bis 3 Tage. (je nach Stufe)

Standards

Das Seminar wird nach den gültigen gesetzlichen und autonomen Vorschriften durchgeführt. Bei der vorliegenden Ausbildung für das Führen eines Flurförderzeuges ist dies die „DGUV Vorschrift 68 -Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von FFZ mit Fahrersitz und Fahrerstand“ sowie der DGUV Grundsatz 308-001

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    Kursziele und -inhalte

    • Anforderungen aus Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung
    • Berufsgenossenschaftliche Vorschriften DGUV Vorschrift 68 (ehem. BGV D27)/DGUV Grundsatz 308-001 (ehem. BGG 925)
    • Unfallbeispiele und Unfallvermeidung
    • Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen/Staplern und Anbaugeräten
    • Standsicherheit
    • Umgang mit Last
    • Betrieb in der Praxis
    • Sondereinsätze
    • Verkehrsregeln und Verkehrswege
    • Praktische Fahrübungen
    • Prüfung in Theorie und Praxis

    Zertifizierung

    Die JenKens GmbH stellt nach erfolgreicher schriftlicher und praktischer Prüfung ein Zertifikat zum „Flurförderzeug Bediener (m/w/d)“ aus, sowie einen Führerschein.