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Überblick

Durch die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften DGUV-Vorschrift 52/53 (bisher GUV-V D6 & BGV D6) und neuer DGUV Grundsatz 309-003 (bisher BGG 921) wird festgelegt, dass der Kranführer im Führen und Instandhalten des Kranes unterwiesen sein muss und die Befähigung dem Unternehmer nachzuweisen hat.

Der Nachweis über die Eignung wird durch den Befähigungsnachweis (Berechtigungsausweis für Kranführer) erbracht und ist von der deutschen Berufsgenossenschaft anerkannt.

Voraussetzungen

  • mind. 18 Jahre alt sind,
  • für diese Tätigkeit körperlich und geistig geeignet sind (evtl. G 25 Untersuchung)
  • die im Führen oder Instandhalten des Kranes unterwiesen sind

Teilnehmerkreis

Personen die jegliche Art von Krane bedienen.

Dauer

1 bis 5 Tage. (je nach Kranart)

Standards

Das Seminar wird nach den gültigen gesetzlichen und autonomen Vorschriften durchgeführt. Bei der vorliegenden Ausbildung für das Führen eines Kranes sind dies die DGUV-Vorschrift 52/53 (bisher GUV-V D6 & BGV D6) und der neuer DGUV Grundsatz 309-003 (bisher BGG 921)

Zertifizierung

Die JenKens GmbH stellt nach erfolgreicher schriftlicher und Praktischer Prüfung ein Zertifikat zum „Kranführer (m/w/d)“, sowie einen Führerschein aus.

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    Kursziele und -inhalte

    • Rechtliche Grundlagen
    • Kran Normen deutsch
    • Europa Krannorm
    • Geräteproduktsicherheitsgesetz, Betriebssicherheitsverordnung
    • Unfallverhütungsvorschriften
    • Verkehrssicherungspflicht
    • Aufgaben und Pflichten des Kranführers Unternehmers Betreibers

    Krantechnik und sicherer Kranbetrieb

    • Aufbau und Funktionsweise der Krane
    • Wartung und Pflege der Maschine
    • Betriebssicherheitsprüfung
    • Unfallschwerpunkte usw.

    Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel

    • Seile, Ketten, Hebebänder usw.
    • Bestimmungen für das sichere Anschlagen
    • Zusammenwirkung von Hebezeugen, Anschlagmittel und Lasten